Sttraßenverkehrsamt Minden seitlich fotografiert
© Ronny Scherer
Straßebverkehrsamt Lübbecke Wartebereich
© Kevin Kracht
Straßenverkehrsamt Lübbecke Seitlich von vorne fotografiert
© Kevin Kracht
Schild mit der Aufschrift "Information"
© Ronny Scherer
Wartebereich des Straßebverkehrsamtes Minden
© Ronny Scherer
Raum mit Arbeitsplätzen
© Ronny Scherer

Verlust von Fahrzeug Papieren

Sie haben Ihre Fahrzeugpapiere verloren oder sie wurden gestohlen?
Dann können Sie bei der Zulassungsstelle ein Ersatzdokument beantragen.

Je nachdem, welches Dokument fehlt, werden unterschiedliche Unterlagen benötigt.


Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I

Die Zulassungsbescheinigung Teil I wurde früher Fahrzeugschein genannt.

  • Benötigte Unterlagen

    Für ein Ersatzdokument benötigen Sie:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • gültiger HU-Prüfbericht
    • Verlusterklärung
    • bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei
    • Zulassungsbescheinigung Teil II, früher: Fahrzeugbrief

    Den Vordruck für die Verlusterklärung finden Sie im Downloadbereich

    Die Verwaltungsgebühr beträgt 12,60 Euro.

Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II

Die Zulassungsbescheinigung Teil II wurde früher Fahrzeugbrief genannt.

  • Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
    • bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei

    Da eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden muss, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

    Die Verwaltungsgebühr beträgt 60,20 Euro.
    Die eidesstattliche Versicherung ist in dieser Gebühr enthalten.

  • Hinweise zu alten Fahrzeugpapieren

    Bei Fahrzeugpapieren, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, können zusätzliche Unterlagen und Gebühren erforderlich sein.

    Wenn bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I noch ein alter Fahrzeugbrief vorgelegt wird, muss eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden. Dafür entstehen zusätzliche Kosten von 3,80 Euro.

    Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren wurde und noch ein alter Fahrzeugschein vorhanden ist, muss dieser ebenfalls vorgelegt werden. Für die Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I entstehen in diesem Fall zusätzliche Kosten von 10,90 Euro.