Sttraßenverkehrsamt Minden seitlich fotografiert
© Ronny Scherer
Straßebverkehrsamt Lübbecke Wartebereich
© Kevin Kracht
Straßenverkehrsamt Lübbecke Seitlich von vorne fotografiert
© Kevin Kracht
Schild mit der Aufschrift "Information"
© Ronny Scherer
Wartebereich des Straßebverkehrsamtes Minden
© Ronny Scherer
Raum mit Arbeitsplätzen
© Ronny Scherer

Umschreibung von Fahrzeugen

Sie möchten ein Fahrzeug auf eine neue Halterin oder einen neuen Halter umschreiben lassen?
Eine Umschreibung betrifft Fahrzeuge, die nicht fabrikneu sind, sondern bereits früher zugelassen waren. Das Fahrzeug kann dabei noch angemeldet oder bereits abgemeldet sein.

Die Umschreibung ist sowohl bei Fahrzeugen mit MI-Kennzeichen als auch bei Fahrzeugen mit auswärtigem Kennzeichen möglich.

Je nach Fall können Sie das bisherige Kennzeichen behalten oder ein neues Kennzeichen erhalten.

  • Benötigte Unterlagen

    Für die Umschreibung eines Fahrzeugs benötigen Sie in der Regel:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I, früher: Fahrzeugschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil II, früher: Fahrzeugbrief
    • gültiger HU-Prüfbericht
    • elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB-Nummer
      Die eVB-Nummer besteht aus einer 7-stelligen Referenz- oder PIN-Nummer.
    • Personalausweis oder Reisepass
    • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
    • bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
    • bei Erledigung durch eine andere Person: Vollmacht oder Einverständniserklärung
    • Personalausweis oder Reisepass der Person, die die Vollmacht erteilt hat

    Die Vordrucke für das SEPA-Lastschriftmandat und die Vollmacht finden Sie im Downloadbereich.

    Zusätzlich bei auswärtigem Kennzeichen:

    Wenn das Fahrzeug noch ein auswärtiges Kennzeichen hat und ein Kennzeichenwechsel erfolgen soll, bringen Sie bitte zusätzlich die Kennzeichenschilder mit.

  • Kennzeichen behalten?

    In vielen Fällen kann das bisherige Kennzeichen behalten werden.

    Wenn ein Fahrzeug innerhalb von Deutschland umzieht, kann das bisherige Kennzeichen in den neuen Zulassungsbezirk übernommen werden. Die Adressdaten der Halterin oder des Halters müssen dabei aber geändert werden.

    In diesem Fall müssen die Zulassungsbescheinigung Teil II und die Kennzeichenschilder nicht vorgelegt werden.

    Auch bei einem Halterwechsel kann das bisherige Kennzeichen bundesweit übernommen werden. Die erforderlichen Unterlagen entsprechen grundsätzlich den oben genannten Unterlagen.

    Wenn bei einem Fahrzeug mit MI-Kennzeichen das bisherige Kennzeichen übernommen wird, müssen die Kennzeichenschilder nicht vorgelegt werden.

  • Gebühren

    Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Vorgang:

    zugelassenes Fahrzeug ohne Kennzeichenwechsel:26,00 Euro
    alle anderen Umschreibungen:30,20 Euro
    Halterwechsel mit Kennzeichenübernahme:25,40 Euro
    Adressänderung bei Umzug mit Kennzeichenübernahme24,80 Euro

    Weitere Gebühren können entstehen, wenn zusätzlicher Erfassungsaufwand erforderlich ist oder ein Wunschkennzeichen beantragt wird.