Sttraßenverkehrsamt Minden seitlich fotografiert
© Ronny Scherer
Straßebverkehrsamt Lübbecke Wartebereich
© Kevin Kracht
Straßenverkehrsamt Lübbecke Seitlich von vorne fotografiert
© Kevin Kracht
Schild mit der Aufschrift "Information"
© Ronny Scherer
Wartebereich des Straßebverkehrsamtes Minden
© Ronny Scherer
Raum mit Arbeitsplätzen
© Ronny Scherer

Saisonkennzeichen

Sie möchten ein Saisonkennzeichen beantragen oder den Zeitraum eines bestehenden Saisonkennzeichens ändern lassen?
Mit einem Saisonkennzeichen darf das Fahrzeug nur in einem festgelegten Zeitraum im Jahr im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.

Der gewünschte Zeitraum muss auch in der elektronischen Versicherungsbestätigung angegeben sein.


  • Benötigte Unterlagen

    Für die Zuteilung oder Änderung eines Saisonkennzeichens benötigen Sie:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I, früher: Fahrzeugschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil II, früher: Fahrzeugbrief
    • gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung
    • elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB-Nummer
      Die eVB-Nummer besteht aus einer 7-stelligen Referenz- oder PIN-Nummer.
    • Personalausweis oder Reisepass
    • vorhandene Kennzeichenschilder
    • bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
    • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
    • bei Erledigung durch eine andere Person: Vollmacht oder Einverständniserklärung
    • Personalausweis oder Reisepass der Person, die die Vollmacht erteilt hat

    Den Vordruck für das SEPA-Lastschriftmandat und die Vollmacht finden Sie im Downloadbereich.

  • Hinweis zur Versicherung

    Der Zeitraum des Versicherungsschutzes muss in der elektronischen Versicherungsbestätigung eingetragen sein.

    Bitte achten Sie deshalb darauf, dass die eVB-Nummer für den gewünschten Saisonzeitraum ausgestellt wurde.

  • Gebühren

    Die Verwaltungsgebühr beträgt 28,80 Euro.

    Weitere Gebühren können entstehen, wenn zusätzlicher Erfassungsaufwand erforderlich ist.