Sttraßenverkehrsamt Minden seitlich fotografiert
© Ronny Scherer
Straßebverkehrsamt Lübbecke Wartebereich
© Kevin Kracht
Straßenverkehrsamt Lübbecke Seitlich von vorne fotografiert
© Kevin Kracht
Schild mit der Aufschrift "Information"
© Ronny Scherer
Wartebereich des Straßebverkehrsamtes Minden
© Ronny Scherer
Raum mit Arbeitsplätzen
© Ronny Scherer

Ausfuhrkennzeichen/ Internationale Zulassung

Sie möchten ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland ausführen?
Dann benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen, auch internationale Zulassung genannt.

Das Ausfuhrkennzeichen wird für einen bestimmten Zeitraum ausgegeben. In dieser Zeit darf das Fahrzeug zur Ausfuhr ins Ausland genutzt werden.

  • Benötigte Unterlagen

    Für ein Ausfuhrkennzeichen benötigen Sie:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I, früher: Fahrzeugschein
      oder eine Abmeldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil II, früher: Fahrzeugbrief
    • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
    • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
      Die Hauptuntersuchung muss mindestens bis zum Ablauf der Zulassung gültig sein.
    • Nachweis der technischen Daten, zum Beispiel durch Fahrzeugbrief, COC-Bescheinigung oder EG-Typgenehmigung
    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
    • SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN
      bei Konten aus dem EU-Ausland zusätzlich mit BIC
    • bei Erledigung durch eine andere Person: Vollmacht
    • Personalausweis oder Reisepass der Person, die die Vollmacht erteilt hat

    Den Vordruck für das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie im Downloadbereich.

    Wenn keine Bankverbindung vorhanden ist

    Wenn keine deutsche oder EU-ausländische Bankverbindung vorhanden ist, benötigen Sie einen Nachweis des Zolls.

    Aus diesem Nachweis muss hervorgehen, dass die entsprechende Kraftfahrzeugsteuer bezahlt wurde.

  • Hinweis bei ausländischen Fahrzeugunterlagen

    Wenn Sie das Ausfuhrkennzeichen mit ausländischen Fahrzeugunterlagen beantragen möchten, beachten Sie bitte auch die Informationen zur Erstzulassung von Fahrzeugen mit ausländischen Fahrzeugpapieren in Deutschland.

  • Gebühren

    Die Verwaltungsgebühr beträgt 35,20 Euro.

    Weitere Gebühren können entstehen, wenn zusätzlicher Erfassungsaufwand erforderlich ist.