Ausfuhrkennzeichen/ Internationale Zulassung
Sie möchten ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland ausführen?
Dann benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen, auch internationale Zulassung genannt.
Das Ausfuhrkennzeichen wird für einen bestimmten Zeitraum ausgegeben. In dieser Zeit darf das Fahrzeug zur Ausfuhr ins Ausland genutzt werden.
Benötigte Unterlagen
Für ein Ausfuhrkennzeichen benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I, früher: Fahrzeugschein
oder eine Abmeldebescheinigung - Zulassungsbescheinigung Teil II, früher: Fahrzeugbrief
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
Die Hauptuntersuchung muss mindestens bis zum Ablauf der Zulassung gültig sein. - Nachweis der technischen Daten, zum Beispiel durch Fahrzeugbrief, COC-Bescheinigung oder EG-Typgenehmigung
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN
bei Konten aus dem EU-Ausland zusätzlich mit BIC - bei Erledigung durch eine andere Person: Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass der Person, die die Vollmacht erteilt hat
Den Vordruck für das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie im Downloadbereich.
Wenn keine Bankverbindung vorhanden ist
Wenn keine deutsche oder EU-ausländische Bankverbindung vorhanden ist, benötigen Sie einen Nachweis des Zolls.
Aus diesem Nachweis muss hervorgehen, dass die entsprechende Kraftfahrzeugsteuer bezahlt wurde.- Zulassungsbescheinigung Teil I, früher: Fahrzeugschein
Hinweis bei ausländischen Fahrzeugunterlagen
Wenn Sie das Ausfuhrkennzeichen mit ausländischen Fahrzeugunterlagen beantragen möchten, beachten Sie bitte auch die Informationen zur Erstzulassung von Fahrzeugen mit ausländischen Fahrzeugpapieren in Deutschland.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt 35,20 Euro.
Weitere Gebühren können entstehen, wenn zusätzlicher Erfassungsaufwand erforderlich ist.





