Ehrenamt
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Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement"

Wir fördern euer Engagement!

Auch im Jahr 2026 beteiligt sich der Kreis Minden-Lübbecke am Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel des Programms ist es, ehrenamtlich Engagierte dabei zu unterstützen, kleinere Projekte und neue Ideen unbürokratisch umzusetzen und so das gesellschaftliche Miteinander vor Ort zu stärken.

Jährlich werden landesweit 2.000 Projekte mit jeweils 1.000 Euro gefördert. Die Förderung steht jedes Jahr unter einem wechselnden Schwerpunktthema.

Im Jahr 2026 lautet das Thema:
„Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co.“

Informationen und hilfreiche Tipps zum Förderverfahren sind zu finden auf www.engagiert-in-nrw.de.

  • Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

    Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Zusammenschlüsse und Initiativen können ab dem 2. März 2026 einen Antrag auf Förderung im Rahmen des diesjährigen Kleinstförderprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen.

    Die Landesregierung stellt auch in diesem Jahr wieder zwei Millionen Euro zur Verfügung, die nach einem bestimmten Verteilerschlüssel an die 54 Kreise, kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen übertragen werden. Damit können bis zu 2.000 Vorhaben mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro gefördert werden.

  • Wieviel Geld erhalte ich? Wann wird das Geld ausgezahlt?

    Jedes geförderte Projekt erhält unabhängig von den Gesamtkosten des Projekts einen Festbetrag von 1.000 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss.  
    Die Fördermittel müssen nicht gesondert angefordert werden. Sie werden in einem Betrag mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, jedoch spätestens zwei Monate vor Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums, ausgezahlt. Konkrete Informationen dazu enthält der Zuwendungsbescheid, der bei Bewilligung der Maßnahme ausgestellt wird.

  • Welche Ausgaben können gefördert werden?

    Förderfähig sind zum Beispiel Ausgaben für Verbrauchsgüter und Arbeitsmaterial, Ausgaben für die Bewerbung der geplanten Aktion (zum Beispiel Plakate oder Flyer), Mietkosten für extra für die Maßnahme angemietete Räumlichkeiten sowie Honorarkosten (zum Beispiel für einen Vortrag oder Workshop). Auch Hardware zur Umsetzung des geplanten Projekts kann gefördert werden. Die aufzuführenden Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme entstehen und wichtig für deren erfolgreiche Durchführung sein.  

    Allgemeine Verwaltungsausgaben können nicht gefördert werden. Darunter sind diejenigen Ausgaben zu verstehen, die auch ohne das Projekt anfallen würden. Dazu zählen zum Beispiel Büromiete, Ausgaben für einen Internetvertrag, Kontoführungsgebühren und andere, die nicht unmittelbar durch das Projekt verursacht werden und auch ohne das Projekt entstehen. (sogenannte "eh-da-Kosten").  

    Ob der Antrag und die aufgeführten Ausgaben als förderfähig eingestuft werden, ist eine Einzelfallentscheidung. Bei Fragen wenden Sie sich einfach direkt an uns.

  • Wie und bis wann kann ich einen Antrag stellen?

    Sie können den Antrag bequem über das Online-Portal stellen. Der Zeitraum für die Antragstellung läuft vom 2. März bis zum 1. November 2026. Die Bewilligung der förderfähigen Anträge erfolgt nach Reihenfolge des Eingangs. Sobald die Fördermittel erschöpft sind, wird die Möglichkeit zur Antragsstellung im Online-Portal geschlossen.


  • Welche Unterlagen muss ich einreichen?

    Die Beantragung der Förderung erfolgt über ein Onlineformular im Förderportal. In dem Antrag müssen Sie Ihre geplante Maßnahme und den Bezug zum jährlichen Schwerpunktthema kurz beschreiben und eine Aufstellung der voraussichtlichen förderfähigen Ausgaben erstellen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Förderportal.

  • Muss ich einen Verwendungsnachweis erbringen?

    Ja, ein Nachweis über die tatsächlichen Ausgaben ist der zuständigen Bewilligungsbehörde bis zum 28. Februar des Folgejahres als vereinfachter Verwendungsnachweis vorzulegen. Das Einreichen des Verwendungsnachweises erfolgt, wie die Antragsstellung, über ein Online-Formular im Förderportal. Das Formular für den Mittelverwendungsnachweis wird erst im Laufe des Jahres 2026 freigeschaltet.

Weitere Informationen

Mehr Informationen zum Förderprogramm auf der Seite der Landesregierung NRW