
Viele von uns kennen Menschen, deren Engagement in besonderer Weise vorbildlich ist. Sie setzen ihre Zeit, ihre Fähigkeiten und ihr Wissen uneigennützig für das Gemeinwohl ein – häufig ohne große öffentliche Wahrnehmung.
Um diesen wertvollen Einsatz sichtbar zu würdigen, spricht der Bundespräsident im Namen des Staates in regelmäßigen Abständen engagierten Bürgerinnen und Bürgern öffentlich Dank und Anerkennung aus. Dies geschieht in einer besonderen Form: durch die Verleihung des Bundesverdienstordens.
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die einzige allgemeine staatliche Auszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die für Verdienste um das Gemeinwohl vergeben wird.
Gestiftet wurde der Bundesverdienstorden von dem ersten Bundespräsidenten, Theodor Heuss. Sein Ziel war es, „verdienten Männern und Frauen des deutschen Volkes und des Auslandes Anerkennung und Dank sichtbar zum Ausdruck zu bringen“ (Stiftungserlass vom 7. September 1951). Insbesondere Leistungen im politischen, wirtschaftlich-sozialen und geistigen Bereich, die dem Wiederaufbau des Landes dienten, sollten damit gewürdigt werden.
Bis heute wird der Orden für herausragende Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland sowie für außergewöhnliches mitmenschliches Engagement verliehen, das häufig mit großem persönlichem Einsatz verbunden ist.
Verfahren und Ablauf
Der Verleihung des Bundesverdienstordens geht ein sorgfältiges und mehrstufiges Verfahren voraus.
Zunächst muss die zuständige Kreisverwaltung auf eine geeignete Persönlichkeit aufmerksam gemacht werden. Dies geschieht durch eine formlose, schriftliche Anregung, die von jeder Person eingereicht werden kann.
Diese sollte folgende Angaben enthalten:
- Vollständige Daten und eigenhändige Unterschrift der absendenden Person
- Angaben zu der Person, die für eine Ehrung empfohlen wird:
- Name und Anschrift
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Berufsbezeichnung
- ggf. Datum des Eintritts in den Ruhestand
- eine ausführliche Darstellung der Verdienste
- Referenzpersonen (mit Kontaktmöglichkeiten), die Einzelheiten zum Engagement schildern bzw. den Einsatz bestätigen können
Auf Grundlage der eingereichten Referenzen holt die Kreisverwaltung Stellungnahmen zu den genannten Verdiensten ein. Diese werden mit einem zusammenfassenden Bericht über die Bezirksregierung und die Staatskanzlei des jeweiligen Bundeslandes an das zuständige Fachministerium des Landes weitergeleitet.
Erst dort wird unter Berücksichtigung aller Stellungnahmen der eigentliche Ordensvorschlag erstellt, denn das Vorschlagsrecht für die Verleihung des Bundesverdienstordens liegt allein bei der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten des jeweiligen Bundeslandes. Die abschließende Entscheidung trifft der Bundespräsident, der den Bundesverdienstorden verleiht.
Die Verleihung wird jedoch erst mit der Aushändigung wirksam, die im Kreis Minden-Lübbecke durch den Landrat erfolgt.
Hinweis
Bitte beachten Sie: Eine Eigenanregung ist nicht vorgesehen. Wer seine eigene Auszeichnung empfiehlt, kann daher nicht mit einer Ordensverleihung rechnen.