Rauchfangkehrer im Gegenlicht
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Schornsteinfegerangelegenheiten

Der Kreis Minden-Lübbecke ist unter anderem zuständige Verwaltungsbehörde für die Durchsetzung von verweigerten Kehr- und Überprüfungsarbeiten.

Im Kreis Minden-Lübbecke sind zurzeit 32 Kehrbezirke eingerichtet, für die jeweils eine/ein bevollmächtigte/r Bezirksschornsteinfegerin/Bezirksschornsteinfeger bestellt ist.

Die/Den für Sie zuständige/n Bezirksschornsteinfegerin/Bezirksschornsteinfeger, bzw. im Urlaubs- oder Krankheitsfall ihre/seine Vertretung, nennen wir Ihnen gerne.

Sie haben auch die Möglichkeit, über die Internetseite der Schornsteinfeger-Innung für den Regierungsbezirk Detmold die/den für Sie zuständige/n Bezirksschornsteinfegerin/Bezirksschornsteinfeger herauszusuchen. Außerdem finden Sie dort weitere Informationen über die Aufgaben der/des Bezirksschornsteinfegerin/Bezirksschornsteinfegers.