Bild Erlaubnisschein
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Sprengstoffangelegenheiten

Der Kreis Minden-Lübbecke ist zuständig für die Erteilung einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz für den privaten, nicht gewerblichen Bereich.

Wer Sprengstoffe wie beispielsweise Schwarz- oder Nitrozellulosepulver für den privaten Bereich erwerben, lagern und damit umgehen möchte, benötigt eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.

Bei einer gewerblichen Nutzung wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Detmold.