Behinderung und Ausweis

Liegt bei Ihnen eine Behinderung vor, so können Sie diese durch das Sozialamt des Kreises Minden-Lübbecke feststellen lassen, sofern Sie im Kreis Minden-Lübbecke wohnen.
Menschen sind behindert, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben dauerhaft nur beeinträchtigt teilhaben können.

Ab einem Grad der Behinderung von 50 haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

  • Nachteilsausgleiche und Merkzeichen

    Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen:

    - Steuervergünstigungen
    - Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
    - Zusatzurlaub für Arbeitnehmer
    - Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Weitere Nachteilsausgleiche können Sie erhalten, wenn aufgrund Ihrer Behinderung folgende Merkzeichen festgestellt werden:

    G - Gehbehinderung
    Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Kostenbeteiligung oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung

    aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
    Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Kostenbeteiligung und Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer sowie Parkerleichterungen

    B - Begleitperson
    Berechtigt zur kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Nahverkehr

    RF - Rundfunk
    Berechtigt zur Emäßigung der Rundfunkgebühr

    H - Hilflosigkeit
    Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr ohne Kostenbeteiligung und Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer

    Bl - Blindheit
    Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr ohne Kostenbeteiligung und Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer sowie Parkerleichterungen

    Gl - Gehörlosigkeit
    Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Kostenbeteiligung 

  • Hinweise zum Verfahren

    Antragstellung

    Anträge auf Anerkennung oder auf Änderung der Schwerbehinderung erhalten Sie auch im Bürger-Service des Kreises Minden-Lübbecke sowie bei den Städten und Gemeinden. Beim Ausfüllen wird Ihnen hier gerne geholfen.
     
    Unter www.elsa.nrw.de können Sie den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis auch online stellen.

    Verlängerung

    Der Verlängerungsantrag kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer bei Ihrer Stadt / Gemeinde oder beim Kreissozialamt beantragt werden.

  • Notwendige Unterlagen

    • 1 Lichtbild

    • gegebenenfalls vorhandenen Schwerbehindertenausweis

    • soweit vorhanden Unterlagen über Ihren Gesundheitszustand, die nicht älter als zwei Jahre sind und die Sie einreichen können (Dazu gehören Befundberichte, ärztliche Gutachten, Kurschlussgutachten, Pflegegutachten, EKG, Labor- und Röntgenbefunde, jedoch keine Röntgenbilder)
  • Downloads und Links