Bereitschaftsdienst des Umweltamtes – Rund um die Uhr für die Umwelt im Einsatz
Beim Umweltamt als untere Umweltschutzbehörde ist eine 24-Stunden-Rufbereitschaft eingerichtet. Im Bereitschaftsdienst gewährleisten wir, dass bei einem Schadens- oder Gefahrenfall für die Umwelt unverzügliche Entscheidungen (Sofortmaßnahmen) getroffen werden können und der Schaden ggf. abgewendet oder zumindest minimiert werden kann. Hierzu können im Bedarfsfall Probenahmen, Vor-Ort-Analysen und weiterführende Untersuchungen veranlasst werden. Hierzu arbeiten wir eng mit der Feuerwehr, Polizei, der Bezirksregierung Detmold als obere Umweltschutzbehörde, dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima und weiteren Fachkräften zusammen.
Wann werden wir alarmiert?
Wenn bei Schadens- oder Gefahrenfällen durch Unfälle, Betriebsstörungen und sonstige Ereignisse, bei denen umweltgefährdende Stoffe freigesetzt werden und eine akute Gefahr für Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre und sonstige Sachgüter besteht oder bestehen könnte.
Typische Unfälle im Rahmen des Bereitschaftsdienstes sind:
- Überfüllungen bei Heizölbetankungen
- Ölverunreinigungen auf Gewässern
- Verkehrsunfälle mit auslaufenden Betriebsstoffen
- Brandereignisse
Wie können Sie anrufen?
Die Alarmierung erfolgt über die Leitstelle der Feuerwehr (Telefonnummer: 112).
Im Schadens- oder Gefahrenfall gilt der Grundsatz der gegenseitigen Hilfeleistung und Weitergabe von Meldungen. Polizei, Feuerwehr, örtliche Ordnungsbehörden und Umweltschutzbehörden informieren sich grundsätzlich gegenseitig und unverzüglich über Schadens- oder Gefahrenfälle, soweit sie in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffen sind.
Was muss ich bei der Alarmierung beachten?
- Name des Meldenden
- Art des Schadens- oder Gefahrenfall für die Umwelt
- Ort und Zeitpunkt
- Art und Menge des austretenden Stoffes
- Ausmaß der Gefahr
