
Im Kreisgebiet gibt es zahlreiche Kopfweiden, die prägende Bestandteile der Kulturlandschaft sind.
Die Höhlen der alten Bäume sind unverzichtbare Lebensräume für viele verschiedene Pflanzen und Tiere. Um ein Auseinanderbrechen der Weiden zu verhindern, sind in einem Abstand von 7 Jahren Pflegemaßnahmen unbedingt erforderlich. Diese Arbeiten werden in der Regel von Eigentümern oder Eigentümerinnen, Pächtern sowie Pächterinnen oder auch naturschutzorientierten Vereinen oder Verbänden durchgeführt.
Für den Kopfbaumschnitt kann auf Basis der Förderrichtlinie Naturschutz (FöNa) eine Zuwendung bei der Bezirksregierung Detmold beantragt werden. Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen. Hierzu gehören auch alle privatrechtlich eingetragenen Vereine. Der Förderantrag ist direkt bei der Bezirksregierung zu stellen.