Kreiskulturlandschaftsprogramm

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Gefördert wird die naturschutzgerechte Nutzung von Ackerrandstreifen und Äckern, Umwandlung von Acker in extensives Grünland, naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland, naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Biotopen,

Erhaltung und Pflege von Streuobstwiesen in Verbindung mit extensiver Nutzung Die Nutzungseinschränkungen oder der Pflegeaufwand werden durch Förderprämien vom Land NRW und der EU ausgeglichen. Ausführlichere Informationen sind dem bereitstehenden Flyer Broschüre Kreiskulturlandschaftsprogramm zu entnehmen.