
Gewässer und Gewässerausbauverfahren
Gewässer
Im Kreis Minden-Lübbecke gibt es mit der Weser und dem Mittellandkanal zwei bedeutende, schiffbare Gewässer. Alle sonstigen Gewässer im Kreisgebiet haben eine Gesamtlänge von rund 2.900 km.
Gewässerausbauverfahren
Jede Veränderung an einem Gewässer oder seiner Ufer bedarf einer Genehmigung (§ 68 Wasserhaushaltsgesetz). Das betrifft zum Beispiel die Herstellung, die Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers.
Das wesentliche Ziel dabei ist, das Gewässer wieder mehr natürlich aussehen zu lassen. Es sollen:
- natürliche Rückhalteflächen erhalten bleiben
- das natürliche Abflussverhalten nicht wesentlich verändert werden
- der natürliche Lebensraum von Tieren und Pflanzen bewahrt werden
- nachteilig Veränderungen des natürlichen oder naturnahen Zustands vermieden oder ausgeglichen werden
Solche Renaturierungsmaßnahmen (Verbesserung der ökologischen Funktion) werden in der Regel durch öffentliche Einrichtungen (z.B. Kreis, Städte und Gemeinden) beantragt und durchgeführt. Es kann jedoch auch jeder Andere ein Interesse daran haben, ein Fließgewässer naturnäher zu gestalten oder ökologisch wertvolle Grundwasserteiche zu errichten, zum Beispiel als Ausgleich für einen anderen Eingriff in Natur und Landschaft.
Auch kann es vorkommen, dass Gewässer die Nutzung eines Grundstücks behindern. Dann besteht die Möglichkeit, das Gewässer umzulegen oder zu verrohren.
Das Formular für die Beantragung einer Genehmigung zum Gewässerausbau finden Sie unter Antragsformulare.