Gewässerbenutzung oberirdischer Gewässer

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Jeder darf natürliche Gewässer benutzen, wenn sie frei zugänglich sind, zum Beispiel zum Baden, Waschen, Viehtränken, Schwimmen oder Eislaufen. Man darf auch Wasser mit Gefäßen entnehmen oder mit kleinen Fahrzeugen ohne Motor fahren.

Das gilt aber nur, wenn keine Rechte von anderen verletzt werden (z.B. von Grundstückseigentümern) und keine Gesetze dagegen sprechen.

Für alle anderen Benutzungen benötigt man eine Erlaubnis nach dem Wasserrecht.

Der häufigste Fall ist die Einleitung von gereinigtem Abwasser oder gesammeltem Regenwasser in ein Gewässer.

Die Antragsformulare findet man in den nebenstehenden Links.

Als Nutzung gelten auch:

-          das Entnehmen und Ableiten von Wassern aus einem Gewässer
-          das Aufstauen und Absenken eines Gewässers

Diese Benutzungen stellen oft einen erheblichen Eingriff in das Gewässersystem dar. Daher werden Genehmigungen hierfür nur im Ausnahmefall erteilt.