
Überschwemmungsgebiete (auch Hochwasserschutzgebiete genannt) sind Flächen entlang von Gewässern, die absichtlich freigehalten werden, damit sich Wasser bei Hochwasser dort ausbreiten kann. Dies dient dem Schutz von Bevölkerung, Bebauung und Infrastruktur.
Um möglichst viel Versickerungsfläche zu erhalten, ist die Errichtung baulicher Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten untersagt.
Wer hier trotzdem bauen will, muss nachweisen, dass sein Vorhaben die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Auch der Wasserstand und der Abfluss bei Hochwasser dürfen nicht nachteilig verändert werden. Zudem muss entsprechend hochwasserangepasst gebaut werden.
Wer nicht bauen, aber Veränderungen am Grundstück vornehmen will, benötigt vorab eine Genehmigung (z.B. Erdoberfläche erhöhen oder vertiefen, Mauern oder Wälle herstellen, Baum-/Strauchanpflanzungen, Umwandlung von Grünland in Acker).
Für das Überschwemmungsgebiet der Weser ist die Bezirksregierung Detmold zuständig. Für alle anderen Überschwemmungsgebiete im Kreis liegt die Zuständigkeit beim Kreisumweltamt.
Wenn eine Baumaßnahme in einem Überschwemmungsgebiet liegt, wird das Kreisumweltamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens automatisch beteiligt. Vor der Antragstellung besteht jedoch die Möglichkeit, mit dem Kreisumweltamt abzuklären, ob eine Zustimmung möglich ist.
Für alle anderen Maßnahmen muss der notwendige Antrag vorab mit dem Kreisumweltamt abgestimmt werden.
Einen Überblick über die aktuell festgesetzten Überschwemmungsgebiete des Kreises erhält man in der Übersichtskarte unter den nebenstehenden Links.
An den vielen eingerichteten Pegeln werden die Wasserstände permanent beobachtet und gemessen, um Hochwasserereignisse vorhersehen und erforderliche Schutzmaßnahmen treffen zu können. Auch diese Daten können unter den nebenstehenden Links eingesehen werden.