Wasserrad einer Wassermühle, welches aktiv ist und durch das Wasser läuft.
© Kreis Minden-Lübbecke / Fotowettbewerb
Umweltamt

Wasser

Wasserschutzgebiete

Layout 2

Zum Schutz der wertvollen Ressource Grundwasser vor qualitativer und quantitativer Beeinträchtigung wurde für jedes dieser Gebiete eine Schutzgebietsverordung erlassen, welche bei allen Handlungen in den Wasserschutzgebieten zu beachten ist. Unterteilt werden die Schutzgebiete in die Zonen I (unmittelbarer Fassungsbereich) bis III (weitere Zone des Einzugsgebietes der Förderbrunnen). 

Die jeweiligen Gebietsabgrenzungen sind über das geografische Informationssystem (Geoportal) ersichtlich.

Rund zwei Drittel aller Flächen im Kreisgebiet werden landwirtschaftlich genutzt. Da diese Flächen teilweise in den Wasserschutzgebieten liegen, wurde zum Schutz des Grundwassers vor den mit der landwirtschaftlichen Nutzung verbundenen Einträgen in dieses 1993 die „Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft im Kreis Minden-Lübbecke“ gegründet.