Eigenverbrauchstankstellen

Layout 3

Eigenverbrauchstankstellen sind Lager- und Abfüllanlagen,

  1. die für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind,
  2. die dafür bestimmt sind, Fahrzeuge und Geräte, die für den zugehörigen Betrieb genutzt werden, mit Kraftstoffen zu versorgen,
  3. deren Jahresabgabe 100 Kubikmeter nicht übersteigt und
  4. die nur vom Betreiber oder den von ihm bestimmten und unterwiesenen Personen bedient werden.