Ausländische Staatsangehörige
Monkey Business Images, © Fotolia

Aufenthaltsgestattung

Für die Dauer des Asylverfahrens wird von der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens ausgestellt.

Die Verlängerung der Aufenthaltsgestattung kann während der Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung in der Ausländerbehörde vorgenommen werden.

Für die Entscheidung über den Asylantrag ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig.