Informationen zur Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine
Die Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz wurden per Allgemeinverfügung durch die Bundesrepublik Deutschland bis zum 04.03.2028 verlängert. Dies wurde im Bundesgesetzblatt entsprechend verkündet. Weitere Informationen und Voraussetzungen zur Verlängerung des Aufenthaltstitels nach § 24 Aufenthaltsgesetz finden Sie hier. Das Bundesgesetzblatt können Sie hier nachlesen.
Merkblatt zum vorübergehenden Schutz:
ukrainischenglisch
