Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Klassenfahrten
Schülerinnen und Schülern, die sich in einem laufenden Asylverfahren oder im Besitz einer Duldung befinden, kann die Teilnahme an einer Klassenfahrt in einer Schülergruppe in Begleitung einer Lehrkraft einer allgemein- oder berufsbildenden inländischen Schule ins Ausland ermöglicht werden. Hierzu werden sie in einer Schülerreisendenliste (Schülersammelliste) aufgeführt.
Gebühren
Die Gebühren belaufen sich auf 12,00 Euro pro Schüler.
Notwendige Angaben und Unterlagen
- Name und Anschrift der Schule,
- Namen der begleitenden Lehrkraft,
- Zweck, Ziel und Zeitraum der Reise,
- Namen und Vornamen aller an der Reise teilnehmenden Schülerinnen und Schüler
(einschließlich der deutschen Schülerinnen und Schüler), - aktuelle biometrisches Lichtbilder der betroffenen Schülerinnen und Schüler
