Ausländische Staatsangehörige
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Umverteilung

Nach der Zuweisung in eine Kommune in Nordrhein-Westfalen ist für den Flüchtling unter engen Voraussetzungen eine Umverteilung in eine andere Kommune möglich. Die Möglichkeit der Umverteilung besteht zum Beispiel bei einer Familienzusammenführung zur Ehepartnerin/zum Ehepartner oder zu minderjährigen Kindern. Zudem können besondere Härtefälle berücksichtigt werden. Die Bezirksregierung Arnsberg ist zuständig für die Umverteilung von asylbegehrenden und unerlaubt eingereisten Personen. Für Umverteilungen von Asylfolgeantragstellenden sind die örtlichen Ausländerbehörden zuständig.

Es ist notwendig, dass ein begründeter Umverteilungsantrag an die Bezirksregierung Arnsberg gestellt wird. Bitte beachten Sie, dass fremdsprachliche Unterlagen und Dokumente zusammen mit einer Übersetzung vorgelegt werden müssen.

Anträge für eine Umverteilung in ein anderes Bundesland stellen Sie bitte direkt bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes, für das der Aufenthalt gewünscht wird.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg erreichen derzeit viele Anträge auf Umverteilung. Ihre Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Wir bitten Sie um Verständnis, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Bitte sehen Sie dort von einer persönlichen Vorsprache ab. Ein persönliches Vorsprechen beschleunigt nicht Ihr Verfahren.