Ausländische Staatsangehörige
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Visum zum Daueraufenthalt

Das nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Aufenthaltszweck, der im Gesetz vorgesehen ist. Es wird in der Regel befristet, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Abhängig vom Aufenthaltszweck ist nach Einreise ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.

Für folgende Zwecke ist die Erteilung eines Visums möglich:

  • Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung,
  • Visum zum Zwecke der Eheschließung oder
  • Visum zum Zwecke des Au-Pair-Aufenthaltes
  • Visum zum Zwecke des Studiums/Sprachkurs
  • Visum zur Erwerbstätigkeit jeglicher Art
  • Visum zur Ausbildung


Sollten Sie hierüber Informationen wünschen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte zunächst an die zuständige Auslandsvertretung (Botschaft) des jeweiligen Herkunftslandes, in dem die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.