Visumverlängerung
Die Verlängerung eines Schengen-Visum kann nur aus dringenden humanitären Gründen (z. B. schwere Erkrankung , Unfall, Todesfall) erfolgen.
Ob ein Verlängerungsfall vorliegt klären Sie bitte während der Öffnungszeiten mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausländerbehörde.
Zu der Verlängerung des Visums sind erforderlich:
- der vollständig ausgefüllte Antrag auf Verlängerung eines Besuchsvisums,
- der Reisepass des Gastes,
- die persönliche Vorsprache des Gastes (sofern möglich),
- eine gültige Reise-/Auslandskrankenversicherung,
- falls vorhanden die bestehende Einladung (Verpflichtungserklärung) für den Gast. Ansonsten den Personalausweis/Reisepass und die letzten drei Einkommensnachweise des Gastgebers im Original,
- sonstige Unterlagen, die den weiteren Aufenthalt begründen (z. B. ärztliche Bescheinigung, ausführliche Begründung),
- Gebühren in Höhe von 25,00 Euro bis 60,00 Euro
