Ausländische Staatsangehörige
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Visumverlängerung

Die Verlängerung eines Schengen-Visum kann nur aus dringenden humanitären Gründen (z. B. schwere Erkrankung , Unfall, Todesfall) erfolgen.

Ob ein Verlängerungsfall vorliegt klären Sie bitte während der Öffnungszeiten mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausländerbehörde.

Zu der Verlängerung des Visums sind erforderlich:

  • der vollständig ausgefüllte Antrag auf Verlängerung eines Besuchsvisums,
  • der Reisepass des Gastes,
  • die persönliche Vorsprache des Gastes (sofern möglich),
  • eine gültige Reise-/Auslandskrankenversicherung,
  • falls vorhanden die bestehende Einladung (Verpflichtungserklärung) für den Gast. Ansonsten den Personalausweis/Reisepass und die letzten drei Einkommensnachweise  des Gastgebers im Original,
  • sonstige Unterlagen, die den weiteren Aufenthalt begründen (z. B. ärztliche Bescheinigung, ausführliche Begründung),
  • Gebühren in Höhe von 25,00 Euro bis 60,00 Euro