Welche Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden?
Dem vollständig ausgefüllten Antrag ist
- eine Einzahlungsquittung des Kreditinstitutes, oder
- eine Ablichtung oder Durchschrift des Überweisungsträgers, oder
- bei Online-Banking ein Ausdruck der Transaktion
beizufügen.
Ohne Einzahlung/Überweisung bzw. Vorlage der Einzahlungsquittung und ohne Angabe der Bankverbindung für eine eventuelle Gebührenerstattung ist eine Zulassung zur Fischerprüfung nicht möglich.
Nach Ablauf der Anmeldefrist, werden die Anträge geprüft und die Teilnehmenden auf die Prüfungstage verteilt. Danach erfolgt eine schriftliche Information auf dem Postweg an die Antragstellenden über ihre Zulassung zur Fischerprüfung.
