Die untere Fischereibehörde des Kreises Minden-Lübbecke führt zweimal jährlich, vorzugsweise im Frühjahr und Herbst eines Jahres, eine Fischerprüfung durch, die Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeins ist.
Wie erfahre ich den Termin für die nächste Fischerprüfung? Aktuelle Termine für die nächste Fischerprüfung Welche Voraussetzungen müssen für die Zulassung erfüllt sein? Wo ist die Fischerprüfung abzulegen? Wann muss ich den Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung spätestens gestellt haben? Welche Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden? Wie hoch sind die Gebühren für die Teilnahme an der Fischerprüfung? Wer stellt mir nach bestandener Fischerprüfung den Fischereischein aus?
