Welche Voraussetzungen müssen für die Zulassung erfüllt sein?
Nach der Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung) dürfen zur Prüfung nicht zugelassen werden:
- Personen, die das 12. Lebensjahr nicht vollendet haben oder
- Personen, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Fischerei zu erfüllen.
