Frisch gefangener Saibling
Georg Alexander, © Fotolia

Welche Voraussetzungen müssen für die Zulassung erfüllt sein?

Nach der Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung) dürfen zur Prüfung nicht zugelassen werden:

  1. Personen, die das 12. Lebensjahr nicht vollendet haben oder
  2. Personen, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Fischerei zu erfüllen.