Frisch gefangener Saibling
Georg Alexander, © Fotolia

Wer stellt mir nach bestandener Fischerprüfung
den Fischereischein aus?

Mit der geplanten Änderung des Landesfischereigesetzes werden seit dem 1. Juli 2026 Fischereischeine im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarten mit NFC-Chip und als elektronische Zertifikate auf dem Smartphone eingeführt. Die Beantragung kann rund um die Uhr von zu Hause erfolgen. Neben dem Online-Antrag bleibt weiterhin der Antrag über die für den Wohnort zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung möglich, um einen neuen Fischereischein zu erhalten. 

Der neue Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt und ist nach Abführung der Fischereiabgabe wie bisher für ein oder fünf Kalenderjahre gültig. Er wird von allen Bundesländern als Fischereischein anerkannt. 

Die vor dem 1. Juli 2026 erteilten Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Spätestens dann müssen sie zur Überprüfung der Echtheit einmalig bei der für den Wohnort zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung in den neuen Fischereischein umgetauscht werden.