Frisch gefangener Saibling
Georg Alexander, © Fotolia

Wie hoch sind die Gebühren für die Teilnahme an der Fischerprüfung?

Die Verwaltungsgebühr für die Fischerprüfung beträgt insgesamt:

50,00 Eurobei Antragstellung auf Zulassung zur theoretischen und praktischen Prüfung
30,00 Eurobei Antragstellung auf Zulassung zur praktischen Prüfung
(bei bereits bestandenem theoretischen Teil)


Die Einzahlung der Verwaltungsgebühr hat vor Abgabe des Antrages auf Zulassung zur Fischerprüfung auf folgendes Konto zu erfolgen: 

Kontoinhaber:Kreis Minden-Lübbecke
IBAN:DE63 4905 0101 0040 0020 16
Kontonummer400 020 16
Bankleitzahl490 501 01
Verwendungszweck: "Fischerprüfungsgebühr" sowie "Nachname und Vorname des Prüflings" 
(z. B. Fischerprüfungsgebühr Mustermann, Max)