Wie hoch sind die Gebühren für die Teilnahme an der Fischerprüfung?
Die Verwaltungsgebühr für die Fischerprüfung beträgt insgesamt:
| 50,00 Euro | bei Antragstellung auf Zulassung zur theoretischen und praktischen Prüfung |
| 30,00 Euro | bei Antragstellung auf Zulassung zur praktischen Prüfung (bei bereits bestandenem theoretischen Teil) |
Die Einzahlung der Verwaltungsgebühr hat vor Abgabe des Antrages auf Zulassung zur Fischerprüfung auf folgendes Konto zu erfolgen:
| Kontoinhaber: | Kreis Minden-Lübbecke |
| IBAN: | DE63 4905 0101 0040 0020 16 |
| Kontonummer | 400 020 16 |
| Bankleitzahl | 490 501 01 |
| Verwendungszweck: | "Fischerprüfungsgebühr" sowie "Nachname und Vorname des Prüflings" (z. B. Fischerprüfungsgebühr Mustermann, Max) |
