Gewerbeerlaubnis für Makler, Bauträger und Baubetreuer
(§ 34c GewO)
Der Kreis Minden-Lübbecke ist als Kreisordnungsbehörde zuständig für Gewerbeerlaubnisse nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO).
Die Zuständigkeit für die Erlaubniserteilung richtet sich nach dem Ort des Betriebssitzes. Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO ist somit bei der Behörde einzureichen, die für die gewerbliche Niederlassung örtlich zuständig ist. Der Wohnsitz spielt hierbei keine Rolle.
