Gewerbe
© Fotolia

Welche Antragsunterlagen sind für eine Erlaubnis nach § 34c GewO notwendig?

Bei der Beantragung der Erlaubnis sind die nachstehend genannten Unterlagen gerne per E-Mail (gewerberecht@minden-luebbecke.de) einzureichen:

  1. Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt und unterschrieben

  2. Personalausweis oder Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel (Kopie)

  3. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "0" ("null")
    • zu beantragen bei der für den Wohnort zuständigen Meldebehörde (Bürgerbüro),
    • bei der Beantragung die Anschrift "Kreis Minden-Lübbecke, Rechts- und Ordnungsamt, Portastraße 13, 32423 Minden", angeben,
    • als Verwendungszweck „Erlaubnis nach § 34c GewO“ angeben,
    • bei juristischen Personen: jeweils ein Führungszeugnis für alle gesetzlichen Vertreter

  4. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9")
    • zu beantragen bei der für den Wohnort zuständigen Meldebehörde (Bürgerbüro),
    • bei der Beantragung die Anschrift "Kreis Minden-Lübbecke, Rechts- und Ordnungsamt, Portastraße 13, 32423 Minden", angeben,
    • als Verwendungszweck „Erlaubnis nach § 34c GewO“ angeben,
    • bei juristischen Personen: ein Auszug für die juristische Person sowie jeweils ein Auszug für alle gesetzlichen Vertreter

      Hinweis: Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz (www.bundesjustizamt.de) beantragt werden. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der (neue) elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät.

  5. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
    • zu beantragen beim zuständigen Finanzamt,
    • bei juristischen Personen: Unbedenklichkeitsbescheinigung für die juristische Person sowie für alle gesetzlichen Vertreter

  6. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
    (betrifft nur Anträge für Wohnimmobilienverwalter)
    • Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 34 c Absatz 3 Nr. 2 GewO i. V. m. § 15 und § 15a der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV),
    • Mindestabdeckung 500.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall; 1.000.000,00 Euro für aller Versicherungsfälle eines Jahres,
    • Bitte verwenden Sie für den Versicherungsnachweis ausschließlich die entsprechenden Formulare oder eine inhaltsgleiche Erklärung Ihres Versicherungsunternehmens (keinen Versicherungsschein oder Rechnung)

  7. Auszug aus dem Handelsregister
    (betrifft nur Anträge für juristische Personen)
    • zu erhalten bei dem für den Betriebssitz zuständigen Amtsgericht,
    • sofern ein Eintrag im Handelsregister noch nicht erfolgt ist, bitte eine Kopie des Gesellschaftsvertrages vorlegen

  8. Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsportals
    (§ 882b ZPO nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts seit dem 01.01.2013)
    • Auskünfte sind im Internet unter www.vollstreckungsportal.de abrufbar. Auf der Internetseite erhalten Sie ebenfalls eine Hilfe zur Beantragung
    • bei juristischen Personen: eine Auskunft für die juristische Person sowie jeweils eine Auskunft für alle gesetzlichen Vertreter

  9. Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist
    • die Nachweise sind bei dem Insolvenzgericht (Amtsgericht) einzuholen
    • für juristische Personen: eine Auskunft für die juristische Person sowie jeweils eine Auskunft für alle gesetzlichen Vertreter