Welche Antragsunterlagen sind für eine Erlaubnis nach § 34c GewO notwendig?
Bei der Beantragung der Erlaubnis sind die nachstehend genannten Unterlagen gerne per E-Mail (gewerberecht@minden-luebbecke.de) einzureichen:
- Antragsformular
- vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Personalausweis oder Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel (Kopie)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "0" ("null")
- zu beantragen bei der für den Wohnort zuständigen Meldebehörde (Bürgerbüro),
- bei der Beantragung die Anschrift "Kreis Minden-Lübbecke, Rechts- und Ordnungsamt, Portastraße 13, 32423 Minden", angeben,
- als Verwendungszweck „Erlaubnis nach § 34c GewO“ angeben,
- bei juristischen Personen: jeweils ein Führungszeugnis für alle gesetzlichen Vertreter
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9")
- zu beantragen bei der für den Wohnort zuständigen Meldebehörde (Bürgerbüro),
- bei der Beantragung die Anschrift "Kreis Minden-Lübbecke, Rechts- und Ordnungsamt, Portastraße 13, 32423 Minden", angeben,
- als Verwendungszweck „Erlaubnis nach § 34c GewO“ angeben,
- bei juristischen Personen: ein Auszug für die juristische Person sowie jeweils ein Auszug für alle gesetzlichen Vertreter
Hinweis: Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz (www.bundesjustizamt.de) beantragt werden. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der (neue) elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät.
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
- zu beantragen beim zuständigen Finanzamt,
- bei juristischen Personen: Unbedenklichkeitsbescheinigung für die juristische Person sowie für alle gesetzlichen Vertreter
- Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
(betrifft nur Anträge für Wohnimmobilienverwalter)- Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 34 c Absatz 3 Nr. 2 GewO i. V. m. § 15 und § 15a der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV),
- Mindestabdeckung 500.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall; 1.000.000,00 Euro für aller Versicherungsfälle eines Jahres,
- Bitte verwenden Sie für den Versicherungsnachweis ausschließlich die entsprechenden Formulare oder eine inhaltsgleiche Erklärung Ihres Versicherungsunternehmens (keinen Versicherungsschein oder Rechnung)
- Auszug aus dem Handelsregister
(betrifft nur Anträge für juristische Personen)- zu erhalten bei dem für den Betriebssitz zuständigen Amtsgericht,
- sofern ein Eintrag im Handelsregister noch nicht erfolgt ist, bitte eine Kopie des Gesellschaftsvertrages vorlegen
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsportals
(§ 882b ZPO nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts seit dem 01.01.2013)- Auskünfte sind im Internet unter www.vollstreckungsportal.de abrufbar. Auf der Internetseite erhalten Sie ebenfalls eine Hilfe zur Beantragung
- bei juristischen Personen: eine Auskunft für die juristische Person sowie jeweils eine Auskunft für alle gesetzlichen Vertreter
- Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist
- die Nachweise sind bei dem Insolvenzgericht (Amtsgericht) einzuholen
- für juristische Personen: eine Auskunft für die juristische Person sowie jeweils eine Auskunft für alle gesetzlichen Vertreter
