Verfahren für die Erlaubniserteilung nach § 12 ProstSchG
Der Erlaubnisantrag ist inklusive aller im Antragsformular aufgezählten Anlagen/Formulare (Nr. 3 bis 11) bei der Kreisordnungsbehörde zu stellen. Die Unterlagen Nr. 4 bis 6 müssen von den dafür zuständigen Behörden eingeholt werden.
Folgende Unterlagen sind für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis vorzulegen:
- ausgefüllte Antragsvordrucke:
- Formular “Meldung und Zuverlässigkeitsprüfung von Personen nach § 25 Absatz 2 ProstSchG“ (Anlage 1b)
- Betriebskonzept “Vordruck zur Erstellung eines Betriebskonzepts gemäß § 16 ProstSchG“ (Anlage 5)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "0")
(Das Führungszeugnis ist bei der für Sie zuständigen Wohnsitzkommune zu beantragen.) - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
(Die Auskunft ist bei der für Sie zuständigen Wohnsitzkommune zu beantragen.) - Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
(Die Bescheinigung ist bei der für Sie zuständigen Finanzbehörde zu beantragen.) - Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für die genutzte Immobilie des Gewerbebetriebes
- aktuelle Grundrisszeichnungen (3-fach)
- Baugenehmigung/Nutzungsgenehmigung des Bauamtes
- Aktueller Auszug aus dem Handels-/Genossenschaftsregister (bei juristischen Personen und Handelspersonengesellschaften)
- Gesellschaftervertrag, sofern der Betrieb in einer Form einer privatrechtlichen Gesellschaft organisiert ist
