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Verfahren für die Erlaubniserteilung nach § 12 ProstSchG

Der Erlaubnisantrag ist inklusive aller im Antragsformular aufgezählten Anlagen/Formulare (Nr. 3 bis 11) bei der Kreisordnungsbehörde zu stellen. Die Unterlagen Nr. 4 bis 6 müssen von den dafür zuständigen Behörden eingeholt werden.

Folgende Unterlagen sind für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis vorzulegen:

  1. ausgefüllte Antragsvordrucke:
  2. Formular “Meldung und Zuverlässigkeitsprüfung von Personen nach § 25 Absatz 2 ProstSchG“ (Anlage 1b)

  3. Betriebskonzept “Vordruck zur Erstellung eines Betriebskonzepts gemäß § 16 ProstSchG“ (Anlage 5)

  4. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "0")
    (Das Führungszeugnis ist bei der für Sie zuständigen Wohnsitzkommune zu beantragen.)

  5. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
    (Die Auskunft ist bei der für Sie zuständigen Wohnsitzkommune zu beantragen.)

  6. Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
    (Die Bescheinigung ist bei der für Sie zuständigen Finanzbehörde zu beantragen.)

  7. Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für die genutzte Immobilie des Gewerbebetriebes

  8. aktuelle Grundrisszeichnungen (3-fach)

  9. Baugenehmigung/Nutzungsgenehmigung des Bauamtes

  10. Aktueller Auszug aus dem Handels-/Genossenschaftsregister (bei juristischen Personen und Handelspersonengesellschaften)

  11. Gesellschaftervertrag, sofern der Betrieb in einer Form einer privatrechtlichen Gesellschaft organisiert ist