Jäger mit Fernglas
Sergejs Nescereckis, © Fotolia

Welche Tierarten unterliegen dem Jagdrecht und wann dürfen diese bejagt werden?

Im Bundesjagdgesetz (BJG) sind die Tierarten festgelegt, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild). Die Länder können weitere jagdbare Tierarten bestimmen.

Die Verordnung über die Jagdzeiten legt fest, auf welche Wildarten in welchen Zeiträumen die Jagd ausgeübt werden darf.

Die Länder können die Jagdzeiten abkürzen oder aufheben bzw. die Schonzeiten aus besonderen Gründen aufheben Verordnung über die Jagdzeiten in Nordrhein-Westfalen (Landesjagdzeitenverordnung - LJZeitVO).