Jäger mit Fernglas
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Jägerin mit Gewehr
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Jagdangelegenheiten

Der Kreis Minden-Lübbecke ist als untere Jagdbehörde für den Vollzug des Bundes- und des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen zuständig. Außerdem ist er zuständig für die Durchführung und Abnahme einer Jägerprüfung und für die Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen.