Ausnahme
Notrufe aus Bereichen des Kreises, die zu einem niedersächsischen Ortsnetzbereich gehören und bei der dort jeweils zuständigen Leitstelle auflaufen werden von dieser an die Kreisleitstelle weitergeleitet.
Notrufe aus Bereichen des Kreises, die zu einem niedersächsischen Ortsnetzbereich gehören und bei der dort jeweils zuständigen Leitstelle auflaufen werden von dieser an die Kreisleitstelle weitergeleitet.