Der Kreis Minden-Lübbecke ist nach dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW) Träger des Rettungsdienstes.
Damit ist er verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung, der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst, sowie des Krankentransportes sicherzustellen.

© Region der Lebensretter e. V.
Region der Lebensretter e. V.
Der Kreis Minden-Lübbecke hat sich dem Verein der Region der Lebensretter e. V. angeschlossen.

© Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Ersthelferinnen und Ersthelfer
Haben Sie einem anderen Menschen geholfen, der in Not war, und dabei selbst Schaden genommen? Ersthelferinnen und Ersthelfer sind gesetzlich unfallversichert.
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