Wie werden die Aufgaben wahrgenommen?
Zur Wahrnehmung der Aufgaben im Rettungsdienst hat der Kreis Minden-Lübbecke einen Bedarfsplan aufgestellt, in dem unter anderem die Standorte der Rettungswachen, die Anzahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzt-Einsatzfahrzeuge sowie weitere Qualitätsanforderungen festgelegt worden sind.
Der Kreis unterhält eine eigene Rettungswache in Lübbecke mit einer Außenstelle in Hille und eine Rettungswache in Rahden mit der Außenstelle in Stemwede. Durch diese Wachen wird der gesamte Bereich des Altkreises Lübbecke sowie das Gemeindegebiet Hille abgedeckt.
Im Bereich der Stadt Petershagen führt das DRK-Ortsverein Petershagen/Lahde e. V. den Rettungsdienst im Auftrag des Kreises Minden-Lübbecke durch.
Die Abrechnung aller Einsätze der Rettungswachen Lübbecke, Hille, Rahden, Stemwede und Lahde erfolgt durch das Rechts- und Ordnungsamt. Als Grundlage dient die Gebührensatzung für den Rettungsdienst des Kreises Minden-Lübbecke in der jeweils gültigen Fassung.
Die Städte Bad Oeynhausen, Minden und Porta Westfalica nehmen die Aufgaben der Notfallrettung und des Krankentransportes, sowie deren Abrechnung in den im Bedarfsplan festgelegten Bereichen eigenständig wahr.
