Eine gelbe Planierraupe steht auf einer weitläufigen, unbefestigten Baustellenfläche. Im Hintergrund ist ein dichter Wald.
Umweltamt

Naturschutz und Landschaftspflege

Eingriffe

Eingriffsregelung

Layout 6

Vor allem Bauvorhaben wie Straßenbau, gewerbliche und private bauliche Anlagen, Gewässerausbau und Leitungsbau gehören dazu. Des weiteren aber auch Abgrabungen, Anschüttungen, Heckenbeseitigungen und die Umwandlung von Wald. In diesen Fällen wird die Naturschutzbehörde beteiligt, gibt eine Stellungnahme ab oder führt bei zusätzlich betroffenen Schutzgebieten ein Genehmigungsverfahren durch.

Damit keine dauerhaften Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes entstehen, sind Verursacher von Eingriffen verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen. Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, den sogenannten Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) auszugleichen. Für Eingriffe, die nicht ausgeglichen oder ersetzt werden können, hat der Verursacher Ersatz in Geld zu leisten.

Zur Ermittlung und Beurteilung des Eingriffs sind durch die Eingriffsverursachenden Angaben über Ort, Art, Umfang und zeitlichen Ablauf des Eingriffs sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und Ersatz der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vorzulegen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier. Das Formular ist der jeweils zuständigen Genehmigungsbehörde vorzulegen (z.B. bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben dem zuständigen Bauamt, bei ansonsten genehmigungsfreien Eingriffen der unteren Naturschutzbehörde). Bei Rückfragen können Sie sich an die zuständigen Ansprechpersonen der unteren Naturschutzbehörde wenden.

In der Regel werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgelegt, wie zum Beispiel Anpflanzung von Hecken, Gehölzstreifen, Obstwiesen sowie die Schaffung von extensiv genutztem Grünland. Da Eingriffe in Natur und Landschaft meist mit der Versiegelung von Flächen einhergehen, sind Entsiegelungsmaßnahmen an anderer Stelle die beste Form der Kompensation. Kompensationsmaßnahmen.

Über das eingegangene und durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendete Ersatzgeld führt die Untere Naturschutzbehörde ein Ersatzgeldverzeichnis.

Im Kreis Minden-Lübbecke gibt es mehrere Ökokonten, weitere sind in Vorbereitung. Im Rahmen eines Ökokontos werden Flächen durch Private in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde ökologisch aufgewertet und dadurch sogenannte „Ökopunkte“ generiert. Diese können dann durch Dritte, die einen Eingriff in Natur und Landschaft planen und selbst keine Möglichkeit haben, hierfür Kompensationsmaßnahmen anzulegen, käuflich erworben werden. Somit kann, wenn die fachlichen Rahmenbedingungen stimmen, auf diese Weise der Eingriff ausgeglichen werden.  Ökokonten