Ökokonten

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Die Ökokonten werden gemäß Ökokontoverordnung NRW bei der Unteren Naturschutzbehörde geführt. Ob ein Eingriff über ein Ökokonto kompensiert werden kann, ist abhängig davon, ob sich der Eingriff im gleichen Kompensationsraum wie das Ökokonto befindet, und davon, welche Biotope durch den Eingriff zerstört werden. Die Kosten für einen Ökopunkt sind zwischen Verkäufer und Käufer frei verhandelbar. Errichten eines Ökokontos: Für das Errichten eines Ökokontos müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, damit sich der Aufwand, einen solchen Vertrag zu erstellen und das Ökokonto zu führen, auch lohnt bzw. der Aufwand einem ausreichenden naturschutzfachlichen Nutzen gegenübersteht. Für Ökokonten im Kreis Minden-Lübbecke gelten daher folgende Regelungen: Erforderliche Gesamtflächengröße bei Eröffnung: mindestens 1 ha
(Zu einem bestehenden Ökokonto hinzugezogene weitere Flächen können kleiner sein.)

Mindestmenge der zu erzielenden Ökopunkte bei Eröffnung:
mindestens 30.000 WE
(Die zu erzielende Ökopunktemenge bei weiteren, einem bestehenden Ökokonto hinzugezogenen Flächen können weniger sein.)

Die Aufwertung einer in ein Ökokonto einbezogenen Fläche muss grundsätzlich mindestens 3 WE/m² betragen.
Für kleine Teilbereiche einer Gesamtfläche kann hiervon nach Abstimmung auch abgewichen werden

Um eine Waldfläche in ein Ökokonto einbeziehen zu können (Maßnahme: Umwandlung in Laubholz), muss es sich um einen Reinbestand mit standortfremden Baumarten (z.B. Fichte oder Lärche) handeln, die noch mindestens 20 Jahre von der Hiebsreife entfernt sind, so dass eine Umwandlung in einen Laubholzbestand nicht schon ohnehin der jetzt aus forstwirtschaftlicher Sicht anstehende Bewirtschaftungsschritt ist.

Ökokontoflächen sind Maßnahmenflächen für Natur und Landschaft. Eine Fläche, die zwar rechnerisch eine Aufwertung erfährt, die aber ihrem Charakter nach eine Fläche mit einer anderen Nutzung ist, die selbst einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt (z.B. Solaranlage), kann nicht in ein Ökokonto einbezogen werden.

Eine in ein Ökokonto einzubeziehende Fläche in Privateigentum muss grundbuchlich für Natur und Landschaft gesichert sein. Ein entsprechender Grundbucheintrag ist vorzunehmen. Für die behördlichen Tätigkeiten im Rahmen der Einrichtung und Führung von Ökokonten sowie des Anerkennungsverfahrens und der Prüfung von Flächen, die in das Ökokonto aufgenommen werden sollen, werden Verwaltungsgebühren erhoben.