Eine Schildkröte von oben fotografiert, die im Gras liegt
Umweltamt

Naturschutz und Landschaftspflege

internationaler Artenschutz

Artenschutz

Nationaler Artenschutz

Neben dem Schutz einheimischer Arten, wie zum Beispiel Orchideen, Störche oder Bienen, umfasst der Artenschutz auch exotische Tierarten und Pflanzenarten.

Internationaler Artenschutz

Viele Tiere und Pflanzen sind heute vom Aussterben bedroht. Um dieser Gefährdung wirksam zu begegnen, wurden die betroffenen Arten durch internationale und nationale Gesetze und Bestimmungen, unter Schutz gestellt und deren Besitz und die Vermarktung reglementiert. Ob Ihr Tier zu den gefährdeten Arten gehört, kann in der WISIA Artenschutzdatenbank überprüft werden. Der Besitz von besonders geschützten Arten ist - bis auf wenige Ausnahmen - schriftlich bei der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen. Hierfür ist das  Meldeformular zu nutzen. Für den legalen Handel mit streng geschützten Tieren und Pflanzen ist eine Vermarktungsgenehmigung erforderlich, die bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt werden kann (siehe Antrag Vermarktungsbescheinigung).
Ausführliche Informationen zum Handel und zur Haltung besonders geschützter Tierarten und Pflanzenarten enthält das nebenstehende Hinweisblatt.