Jäger mit Fernglas
Sergejs Nescereckis, © Fotolia

Jagdschein

Sofern Sie mit Hauptwohnsitz im Kreis Minden-Lübbecke gemeldet sind, ist die untere Jagdbehörde des Kreises Minden-Lübbecke für die Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen für Sie zuständig.

Aktueller Hinweis:

Aufgrund der Änderungen des Waffengesetzes und des Bundesjagdgesetzes durch das am 31. Oktober 2024 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems" kommt es momentan zu einer längeren Bearbeitungsdauer bei der Jagdscheinbeantragung und -verlängerung.

Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und §§ 5 und 6 Waffengesetz (WaffG) dürfen erst nach Antragstellung bei der Unteren Jagdbehörde durchgeführt werden. Daher wird derzeit von einer Bearbeitungsdauer von sechs bis 12 Wochen ausgegangen.

Bitte stellen Sie Anträge auf Verlängerung Ihres Jagdscheins rechtzeitig, um negative rechtliche Auswirkungen zu vermeiden.