Jäger mit Fernglas
Sergejs Nescereckis, © Fotolia

Jagdscheinerteilung/-verlängerung per Post oder persönlich?

Der Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheins mit den notwendigen Unterlagen (siehe "Voraussetzungen") ist auf dem Postweg oder per E-Mail der unteren Jagdbehörde (jagdscheine@minden-luebbecke.de) zuzuleiten. Eine persönliche Vorsprache ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich.

Nach Eingang der Unterlagen und Prüfung der Voraussetzungen erfolgt jeweils eine schriftliche Rückmeldung an die Antragstellerin/den Antragsteller zum weiteren Vorgehen. Sofern eine Jagdscheinerteilung/-verlängerung erfolgen kann, hat spätestens dann eine persönliche Vorsprache der Antragstellerin/des Antragstellers vor Ort zu erfolgen.