Landschaftsplanung

Layout 4

Landschaftlich herausragende Gebiete dieses Planes sind neben dem Wiehengebirge die nach Süden verlaufenden Sieksysteme, die Werreniederung sowie die Bachtäler im Oeynhausener Hügelland. Im Rahmen eines umfassenden Schutzgebietssystems wurden im Ursprungsplan vier Bereiche als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Hier handelt es sich im nördlichen Bereich um das „Wulferdingsener Mühlensiek“, das „Knicksiek“ bei Bergkirchen und das „Wöhrener Siek“ sowie im Süden um das „Borstenbachtal“ bei Oberbecksen.

Aufgrund der Ausweisung des FFH-Gebiets Porta Westfalica kam es in 2007 zur 1. Änderung des Landschaftsplanes, da hierin die dem FFH-Gebiet zugehörigen Teile des Wiehengebirges als Kernzone im Landschaftsschutzgebiet einem umfassenderen, den europäischen Vorgaben genügenden Schutz zugeführt wurden. Zudem wurde in diesem Zuge auch die ehemalige „Tongrube Fuchsloch“ aufgrund ihrer hohen Bedeutung für Amphibien unter Naturschutz gestellt.

In 2024 wurde der Landschaftsplan „Bad Oeynhausen“ ein zweites Mal geändert (2. Änderung vom 18.04.2024). Hierbei wurden eine Anpassung von Textstellen hinsichtlich der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten auf die aktuell geltenden Gesetzesstellen vorgenommen und sowie drei Naturdenkmale ganz und zwei Naturdenkmale teilweise gelöscht.


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