Ein Landschaftsplan soll dazu dienen, Natur und Landschaft zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln. In ihm werden Entwicklungsziele für die Landschaft formuliert, Schutzgebiete und Schutzobjekte festgesetzt und Maßnahmen zur Umsetzung von Zielen für Naturschutz und Landschaftspflege vorgesehen. Kernstück eines jeden Landschaftsplanes ist ein abgestuftes Schutzgebietssystem mit Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen. Aber auch die Planung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ist ebenso wichtig, da hierdurch aufgezeigt wird, in welcher Weise eine naturschutzfachliche Optimierung der jeweiligen Landschaft erreicht werden kann.
Landschaftspläne werden nach naturräumlichen Gegebenheiten abgegrenzt. So enthält beispielsweise der Landschaftsplan Porta Westfalica nicht nur das Gemeindegebiet der Stadt Porta Westfalica, sondern umfasst auch Teile von Bad Oeynhausen und Minden, um den gesamten Bereich der südlichen Weseraue bis zum Stadtkern von Minden abzudecken. Ein Landschaftsplan wird durch den Kreistag nach einem umfangreichen Beteiligungsverfahren für die Bürger und Träger öffentlicher Belange in Form einer Satzung beschlossen. Erst nach einem Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Detmold wird er rechtskräftig.
Bei der Erarbeitung eines Landschaftsplans im Kreis Minden-Lübbecke wird jeweils eine Begleitkommission gebildet, die aus Vertretern der Politik, der Verwaltung sowie verschiedener Interessengruppen besteht, die die Planung konstruktiv begleiten.
Landschaftspläne:
In Aufstellung befinden sich:
