Landschaftsplan "Minden"
Der Landschaftsplan Minden deckt diejenigen Bereiche des Stadtgebiets von Minden ab, die noch nicht Teil anderer Landschaftsplangebiete sind. Die Gemarkungen Kutenhausen, Leteln, Aminghausen, Päpinghausen, Dankersen sind komplett enthalten, Meißen, Minden, Stemmer, Todtenhausen, Hahlen und Dützen nur teilweise. Zusätzlich sind noch Teile der Petershäger Gemarkungen Wietersheim, Frille und Petershagen dabei.
Das Plangebiet wird maßgeblich durch die Weser geprägt, die mittig von Süd nach Nord durch das Gebiet hindurchfließt. Dadurch gliedert es sich in zwei große Teilbereiche, die recht unterschiedlich charakterisiert sind.
Westlich der Weser ist der Außenbereich stark zersiedelt. Im Bereich Stemmer / Kutenhausen / Todtenhausen gibt es nur sehr begrenzt zusammenhängende Freiraumbereiche. Die Übergänge von Ortschaft zu Ortschaft sind fließend. Östlich der Weser ist dies anders. Hier existieren weitläufigere unbebaute Bereiche, die Grenzen der Ortschaften sind klarer zu erkennen. Aufgrund der durch die Weser entstandenen Bodenbeschaffenheiten befinden sich hier diverse ehemalige oder noch laufende Abgrabungsbereiche und somit große Stillgewässer.
Neben der Weser wird das Gebiet durch verschiedene andere kleinere Fließgewässer durchzogen, die zusammen mit ihren begleitenden Gehölzstrukturen und Grünlandflächen wichtige Biotopverbundachsen darstellen. Zu nennen sind hier beispielsweise der Rhien, die Haselbeke, die Schnedicke, der Backelgraben oder die Bückeburger Aue. Im Westen treten auch die Bastau und der Bastau-Entlaster in den Landschaftsplanbereich ein.
Im Landschaftsplan Minden sind vier Naturschutzgebiete ausgewiesen. Das Naturschutzgebiet Minderheide, eine ehemalige militärische Liegenschaft, ist bereits seit 2008 unter Schutz und wurde in den Landschaftsplan übernommen.
Neu ausgewiesen wurden als Naturschutzgebiete das Gebiet „Herrenteich“ (ein zusammenhängender Grünlandbereich entlang des Rhiens), der Ökopolder „Neue Fahrt“ (eine im Rahmen der Errichtung eines Ökokontos entstandene naturnahe Flutmulde mit umliegenden Flächen an der Weser) sowie die „Teichlandschaft Wietersheim“ (ein Abgrabungskomplex zwischen Weser und Wietersheim).
Es gibt 17 verschiedene Landschaftsschutzgebiete. Entgegen der Vorgehensweise bei früheren Landschaftsplänen wurde sich hier für eine Ausweisung von kleiner abgegrenzten Einheiten entschieden, da so auf die Charakteristika der unterschiedlichen Bereiche besser eingegangen werden konnte.
Hinzu kommen sechs Naturdenkmale (fünf alte Eichenbäume sowie das flächenhafte ND „Letelner Weserufer) und 18 geschützte Landschaftsbestandteile (z. B. schützenswerte Gehölzbereiche in einer ansonsten ausgeräumten Landschaft).
Der dritte Teil beinhaltet ein Maßnahmenkonzept. Hier werden fachlich sinnvolle Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen festgesetzt. Hierbei gibt es einerseits konkrete Einzelmaßnahmen, z. B. die Anlage einer Baumreihe an einer bestimmten Straße, andererseits aber auch die Festsetzung von Korridoren, z. B. Korridore zur Anreicherung der Feldflur, in dem die angedachten Maßnahmen nicht fest verortet werden. Die Maßnahmen sind textlich beschrieben und in der Festsetzungskarte II (Maßnahmenkarte) kartografisch dargestellt.
Nach dem Satzungsbeschluss, der im März 2024 stattgefunden hat, musste der Landschaftsplan noch ein Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Detmold durchlaufen. Die erfolgreiche Durchführung des Anzeigeverfahrens wurde im Amtlichen Kreisblatt vom 14. November 2024 bekannt gemacht. Damit ist der Landschaftsplan „Minden“ in Kraft getreten.
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