Gewässerunterhaltung

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Die Gewässerunterhaltung umfasst - als öffentlich-rechtliche Verpflichtung - die Pflege und Entwicklung des Gewässers und erstreckt sich auf das Gewässerbett einschließlich der Ufer. Ein Recht Privater auf die Vornahme bestimmter Unterhaltungsmaßnahmen besteht nicht.