Der Kreis Minden-Lübbecke ist als untere Jagdbehörde unter anderem zuständig für die Abnahme der Jägerprüfung.
Wer die Jagd ausüben will, muss die Jägerprüfung erfolgreich abgelegt haben und im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein.

© Kreisjägerschaft Minden-Lübbecke e. V.
