Jäger mit Fernglas
Sergejs Nescereckis, © Fotolia

Dem Antrag beizufügende Unterlagen

Dem Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein,
  • ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004 und
  • ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf.


Der Termin für die Jägerprüfung (Frühjahr) wird mindestens drei Monate vor Prüfungsbeginn öffentlich bekannt gegeben.