Dem Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein,
- ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004 und
- ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf.
Der Termin für die Jägerprüfung (Frühjahr) wird mindestens drei Monate vor Prüfungsbeginn öffentlich bekannt gegeben.
