Die Jägerprüfung besteht nach der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (DVO LJG-NRW) aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil und wird vor dem Jägerprüfungsausschuss abgelegt.
1. Schriftlicher Teil
Der schriftliche Teil der Jägerprüfung besteht aus einem Fragebogen mit insgesamt 100 Fragen aus vier Sachgebieten (landeseinheitlich in Nordrhein-Westfalen). Es sind in jedem Sachgebiet mindestens 14 von 25 Fragen oder aber insgesamt mindestens 70 Fragen (darunter 14 im ersten Sachgebiet) richtig und vollständig zu beantworten.
2. Schießprüfung
Die Schießprüfung besteht aus zwei Teilen, einem
- Büchsenschießen (fünf Schüsse sitzend aufgelegt aus einer Entfernung zwischen 90 und 110 m auf die Rehbockscheibe Nummer eins des Deutschen Jagdschutz-Verbandes (mindestens 40 Ringe) und fünf Schüsse stehend freihändig aus einer Entfernung zwischen 48 und 62 m auf die flüchtige Überläuferscheibe Nummer fünf oder sechs des Deutschen Jagdschutz-Verbandes (mindestens zwei Treffer in den Ringen)) und einem
- Flintenschießen (mindestens drei von zehn Wurftauben).
3. Mündlich-praktischer Teil
Der mündlich-praktische Teil ist bestanden, wenn die Leistungen in drei Sachgebieten, darunter in den Sachgebieten 1 und 3 mit "bestanden" bewertet worden sind.
