Für die Teilnahme an der Jägerprüfung wird nach den Tarifstellen 7.6.1.1 und 7.6.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen eine Verwaltungs- und eine Zulassungsgebühr von insgesamt 300,00 Euro erhoben.
Für die Teilnahme an der Jägerprüfung wird nach den Tarifstellen 7.6.1.1 und 7.6.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen eine Verwaltungs- und eine Zulassungsgebühr von insgesamt 300,00 Euro erhoben.