Folgende Voraussetzungen müssen für die Zulassung zur Teilnahme an der Jägerprüfung erfüllt sein:
- die Bewerberin/der Bewerber hat seinen Wohnort im Kreises Minden-Lübbecke,
- die Bewerberin/der Bewerber hat bei Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet,
- es liegen keine Versagungsgründe nach § 17 Absatz 1 Nummer 2 und Satz 2 des Bundesjagdgesetzes (BJG) vor und
- der Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung wurde spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der unteren Jagdbehörde eingereicht
